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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1)
Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen) zwischen GassiService- Viersen und dem Auftraggeber. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser
Bedingungen. Fernmündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Sollten
Teile/Punkte dieser Bedingungen ungültig werden, bleiben die übrigen
Teile/Punkte unberührt. Änderungen behalten wir uns vor.
GassiService- Viersen ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag
nach bestem Wissen und Können zu erledigen. Abgeschlossene Berufsausbildungen
wie z.B. Tierpfleger, Gärtner usw. müssen aber nicht vom Inhaber
vorliegen.
GassiService- Viersen wird über alles, was ihr aufgrund des
Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren.
2)
Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen
GassiService- Viersen und dem Auftraggeber ist abgeschlossen, wenn
GassiService- Viersen die Annahme des schriftlich fixierten
Auftrages (eventuell mit Erweiterung) dem Auftraggeber vollständig schriftlich
bestätig hat. Mündliche Nebenabsprachen und Vereinbarungen sind unwirksam.
Folgeaufträge für den Home-Tiersitting Service können mündlich erteilt
und müssen schriftlich bestätigt werden. GassiService- Viersen und
der evtl. ausführende Mitarbeiter haben für die gesamte Dauer des Auftrages
uneingeschränktes Hausrecht neben dem Auftraggeber oder einer/mehreren
ausdrücklich von ihm legitimierten Person(en). Dies kann ausschließlich durch den
Auftraggeber eingeschränkt werden.
Der
Auftrag kann sowohl telefonisch als auch per e-Mail erteilt werden.
Für den Gassi-Service & den Tiertaxidienst genügt eine Anmeldung von drei Tage vor dem
gewünschten Termin.
3) Auftragsannahme
Beim Home-Tiersitting/ Gassi-Service
& der Tierkrankenpflege erklärt
der Auftraggeber ausdrücklich, dass er der Mieter/ Eigentümer/ Unternehmer des
Hauses/ der Wohnung/des Unternehmen ist, in dem der Auftrag ausgeführt werden
soll.
Die Abholung der Schlüssel erfolgt nach Absprache am Standort der
Auftragserfüllung vor dem Einsatztermin.
Sollte am Ende des Auftrages eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen,
dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B. bei Einwurf in den
Briefkasten, Deponierung an einem vermeintlich sicherem Ort ...). Zusätzliche
Anfahrten können vereinbart werden. Die Kosten hierfür betragen 0,50 EUR pro km
je Hin- und Rückfahrt.
Das Leistungspaket umfasst alle vereinbarten schriftlichen Aufträge. Alle
sonstigen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfsmittel wie:
reißfeste Leine, passendes Halsband,
Decke und andere für den Hund/Tier vorgesehenen Hilfsmittel,
technische Beschreibungen, Werkzeuge,
Tierfutter, Pflanzennahrung etc. sind ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kostenfrei
zur Verfügung zu stellen. Soweit dies nicht geschieht, ist Kirsten`s
GassiService- Best Friend schon jetzt beauftragt, die notwendigen Hilfsmittel
auf Kosten des Auftragsgebers zu beschaffen. Sollten durch die
Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel/Futter usw. Schäden zu Lasten
des Auftraggebers entstehen, wird von GassiService- Viersen
keinerlei Haftung übernommen.
GassiService- Viersen oder dem ausführenden Mitarbeiter in
Verwahrung gegebenes Bargeld wird in der Objekt-Checkliste quittiert und im
Abnahmeprotokoll wieder abgerechnet. Eine weitergehende Haftung ist
ausgeschlossen.
Beim Home-Tiersitting ist die Inaugenscheinnahme durch vollständiges Ausfüllen
der maßgeblichen Checkliste zu dokumentieren. Unvollständige oder falsche
Angaben seitens des Auftraggebers oder des von ihm legitimierten Dritten
berechtigen GassiService- Viersen zur fristlosen Kündigung und
zeichnen sie diesbezüglich eventuellen Haftungen, die mit den unvollständigen
oder falschen Angaben in der Checkliste kausal verbunden sind, von jeglicher
Haftung frei.
Die Checklisten sind vom Auftraggeber und GassiService- Viersen
oder von der legitimierten Person zu unterzeichnen.
4) Kündigung/Stornierung
Ein
Auftrag für den Gassi-Service & den Tiertaxidienst gilt als storniert, sofern die
Kündigung/Stornierung telefonisch
oder per e-Mail spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin erfolgt.
Beim Home-Tiersitting ist eine Frist von 5 Tagen vor Beginn einzuhalten. Werden
diese Fristen überschritten, behält
GassiService- Viersen
sich das Recht vor, dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,-
Euro in Rechnung zu stellen.
5) Haftungsausschluss/Bedingungen
Der
Tierhalter bleibt Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB und versichert,
- dass das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und
Parasiten ist.
- dass das Tier vollständig geimpft ist (der Impfausweis ist vor
Inanspruchnahme des gebuchten Service vorzulegen).
- dass das Tier weder bissig ist noch mutwillig abgerichtet wurde.
- dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (das
Bestehen der Versicherung ist nachzuweisen) - ebenso
ist Ihr Hund bei der Stadt versteuert.
Die Haftpflichtversicherung Ihres Tieres muss im Schadensfall für
alle durch Ihr Tier entstandenen Schäden aufkommen. Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließen wir vertraglich aus.
Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Hundes auf dritte Personen
nach § 833 BGB. Der Tiersitter kann für Schäden und Krankheiten,
die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesitters ist ausdrücklich auf grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt. Es wird
weiterhin keine Haftung für die eventuelle Deckung von läufigen
Hündinnen übernommen.
Speziell im
Home-Tiersitting gelten noch die folgenden Haftungsausschlüsse/Bedingungen:
Die Firma haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder
Vandalismus. GassiService- Viersen haftet auch nicht für verendete
Pflanzen, Tiere, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von
GassiService- Viersen zurückzuführen.
GassiService- Viersen und deren Mitarbeiter verpflichten sich die
anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt des Inventars,
Hausrates, Gebäude, Pflanzen, Tiere zu achten. Für fahrlässige bzw. nicht
verschuldete Schäden übernimmt GassiService- Viersen und deren
Mitarbeiter keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden
jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat
GassiService- Viersen und deren Mitarbeiter auf ungewöhnliche Vorkommnisse
zu achten und diese auch an den Auftraggeber weiter zu leiten (sofern
Kontaktadresse hinterlegt wurde).
Bei Gefahr für Hab und Gut ist GassiService- Viersen und deren
Mitarbeiter berechtigt die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc.
(Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten
sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung
handelt.
Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen
aufbewahrt werden oder/und unzugänglich sein. (z.B. in einem verschlossenen
Raum). Zur Absicherung des Besitzers/Auftraggebers, und für
GassiService- Viersen und deren Mitarbeitern vor Schadensersatzleistungen
die sonst evtl. nicht widerlegt werden können, da bedingungsgemäß keine weiteren
Personen als die vom Auftraggeber benannten Zugang haben oder erhalten.
Personen die während der Abwesenheit zusätzlich Zugang zu der
Wohnung/Haus/Unternehmen haben, sind namentlich und schriftlich bekannt zugeben.
Alle bilateralen Vereinbarungen (auch schriftlich) zwischen dem ausführenden
Mitarbeiter und dem Auftraggeber sind nichtig. Sie führen im Zweifel zu
Haftungs- und Versicherungsverlust. Vereinbarungen finden nur über den
Geschäftsinhaber Gültigkeit, außer dem Mitarbeiter liegt eine Vollmacht vor.
Alle für GassiService- Viersen bestimmten Anzeigen und Erklärungen
sind schriftlich an die Geschäftsadresse von GassiService- Viersen
zu richten. Die Übergabe solcher Schreiben, mit Ausnahme der Checkliste und des
Abnahmeprotokolls, an Mitarbeiter der Firma ersetzen diese Verpflichtung nicht.
Soweit Fristen zu beachten sind, gilt grundsätzlich der Eingang der
Schriftstücke bei GassiService- Viersen.
Unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes sind gemeinsam
vom Auftraggeber und GassiService- Viersen der tatsächliche
Bestand und eventuell entstandene Schäden im Objekt festzuhalten. Das
Abnahmeprotokoll ist diesbezüglich auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese
Unterschrift schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus,
soweit es sich nicht um verdeckte Schäden handelt. Solche sind unverzüglich nach
Kenntnisnahme des Auftragsnehmers anzuzeigen, spätestens jedoch 7 Tage nach
Vertragsende. Später angezeigte Schäden werden in keinem Fall erstattet.
Insoweit ist GassiService- Viersen von jeder Haftung befreit.
6) Bezahlung
Alle Entgelte
werden sofort nach erbrachter Leistung an
GassiService-
Viersen in Bar entrichtet.
Einzige Ausnahme stellt das
Home-Tiersitting dar, hier gelten die folgenden Regelungen:
Spätestens bei Einsatzbeginn hat der Auftraggeber eine
Vorschusszahlung in Höhe von 75% des gesamten Rechnungsbetrages in bar zu
entrichten!
Die Erledigung des Auftrages wird von der Vorschusszahlung abhängig gemacht. Die
restlichen 25% sind innerhalb 7 Werktage nach Rechnungsdatum an die
Kontoverbindung der Firma GassiService- Viersen zu begleichen.
Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem die Firma
GassiService- Viersen über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen
kann.
Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen seitens des Kunden mit
irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft.
Zahlungen an Mitarbeiter sind nur gültig, wenn diese Vollmacht zur Entgegennahme
von Zahlungen haben.
Ist der Kunde mit der Zahlung seiner Rechnung in Verzug geraten, so werden seine
sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und GassiService- Viersen kann für die noch ausstehenden und darauf folgenden Leistungen unter
Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Belieferung der Leistung verlangen.
Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Firma
GassiService- Viersen ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift und/oder Zahlung, dass seine
Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den
Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder
staatsgefährdenden Ziele verfolgt wurden.
7) Sonstiges
Der Tiersitter verpflichtet sich, das Tier Art- und
Verhaltensgerecht zu halten, zu transportieren bzw.
auszuführen und das Tierschutzgesetz zu beachten.
Hält der Tiersitter eine tierärztliche Behandlung für sofort
notwendig
(lebensbedrohlicher Zustand des Tieres), so willigt der Tierhalter
bereits schon jetzt
darin ein, dass das Tier im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in
tierärztliche Behandlung kommt. Bei evtl.
anderen Verletzungen des Tieres wird eine vorherige telefonische
Absprache mit dem
Tierhalter/Eigentümer gehalten.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der
Tierhalter/Eigentümer. Nach Absprache kann der zu
betreuende Hund an dem vom Tierhalter gewünschten
Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht werden.
(Gassi-Service)
Sofern der/die Hundehalter/in
einen Aus-/Freilauf ohne Leine und Maulkorb wünscht,
erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. Es besteht
keine Haftung für Verletzungen des Hundes, Verletzungen aus Raufereien
mit anderen Tieren, Menschen oder ähnlichem.
Sollten einzelne Klauseln dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln
nicht. Eine
unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und
wirksam ist.
8) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beidseitigen
Vertragsverpflichtungen ist Viersen. Die Parteien vereinbaren für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis etwa ergebenen Streitigkeiten Viersen als örtlich
zuständiges Gericht.
Stand 01.
April 2007
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