GassiService- Viersen   

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 

1) Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen) zwischen GassiService- Viersen und dem Auftraggeber. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Fernmündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Sollten Teile/Punkte dieser Bedingungen ungültig werden, bleiben die übrigen Teile/Punkte unberührt. Änderungen behalten wir uns vor.  
GassiService- Viersen ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erledigen.  Abgeschlossene Berufsausbildungen wie  z.B. Tierpfleger, Gärtner usw. müssen aber nicht vom Inhaber vorliegen.  
GassiService- Viersen wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren.  


2) Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen GassiService- Viersen und dem Auftraggeber ist abgeschlossen, wenn GassiService- Viersen die Annahme des schriftlich fixierten Auftrages (eventuell mit Erweiterung) dem Auftraggeber vollständig schriftlich bestätig hat. Mündliche Nebenabsprachen und Vereinbarungen sind unwirksam. Folgeaufträge für den Home-Tiersitting Service können mündlich erteilt und müssen schriftlich bestätigt werden.  GassiService- Viersen und der evtl. ausführende Mitarbeiter haben für die gesamte Dauer des Auftrages uneingeschränktes Hausrecht neben dem Auftraggeber oder einer/mehreren ausdrücklich von ihm legitimierten Person(en). Dies kann ausschließlich durch den Auftraggeber eingeschränkt werden. Der Auftrag kann sowohl telefonisch als auch per e-Mail erteilt werden. Für den Gassi-Service & den Tiertaxidienst genügt eine Anmeldung von drei Tage vor dem gewünschten Termin.     

 

3) Auftragsannahme

Beim Home-Tiersitting/ Gassi-Service & der Tierkrankenpflege erklärt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er der Mieter/ Eigentümer/ Unternehmer des Hauses/ der Wohnung/des Unternehmen ist, in dem der Auftrag ausgeführt werden soll.
Die Abholung der Schlüssel erfolgt nach Absprache am Standort der Auftragserfüllung vor dem Einsatztermin.
Sollte am Ende des Auftrages eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten, Deponierung an einem vermeintlich sicherem Ort ...). Zusätzliche Anfahrten können vereinbart werden. Die Kosten hierfür betragen 0,50 EUR pro km je Hin- und Rückfahrt.
Das Leistungspaket umfasst alle vereinbarten schriftlichen Aufträge. Alle sonstigen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfsmittel wie:
reißfeste Leine,  passendes Halsband, Decke und andere für den Hund/Tier vorgesehenen Hilfsmittel, technische Beschreibungen, Werkzeuge, Tierfutter, Pflanzennahrung etc. sind ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Soweit dies nicht geschieht, ist Kirsten`s GassiService- Best Friend schon jetzt beauftragt, die notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Auftragsgebers zu beschaffen. Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel/Futter usw. Schäden zu Lasten des Auftraggebers entstehen, wird von GassiService- Viersen keinerlei Haftung übernommen.
GassiService- Viersen oder dem ausführenden Mitarbeiter in Verwahrung gegebenes Bargeld wird in der Objekt-Checkliste quittiert und im Abnahmeprotokoll wieder abgerechnet. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Beim Home-Tiersitting ist die Inaugenscheinnahme durch vollständiges Ausfüllen der maßgeblichen Checkliste zu dokumentieren. Unvollständige oder falsche Angaben seitens des Auftraggebers oder des von ihm legitimierten Dritten berechtigen GassiService- Viersen zur fristlosen Kündigung und zeichnen sie diesbezüglich eventuellen Haftungen, die mit den unvollständigen oder falschen Angaben in der Checkliste kausal verbunden sind, von jeglicher Haftung frei.
Die Checklisten sind vom Auftraggeber und GassiService- Viersen oder von der legitimierten Person zu unterzeichnen.

 

4) Kündigung/Stornierung

Ein Auftrag für den Gassi-Service  & den Tiertaxidienst gilt als storniert, sofern die Kündigung/Stornierung telefonisch oder per e-Mail spätestens 24 Stunden vor dem gebuchten Termin erfolgt. Beim Home-Tiersitting ist eine Frist von 5 Tagen vor Beginn einzuhalten. Werden diese Fristen überschritten, behält GassiService- Viersen sich das Recht vor, dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15,- Euro in Rechnung zu stellen.

 

5) Haftungsausschluss/Bedingungen

Der Tierhalter bleibt Eigentümer des Tieres nach § 833 BGB und versichert,
- dass das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. 
- dass das Tier vollständig geimpft ist (der Impfausweis ist vor Inanspruchnahme des gebuchten Service vorzulegen).
- dass das Tier weder bissig ist noch mutwillig abgerichtet wurde.
- dass eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde (das Bestehen der Versicherung ist nachzuweisen)                                                              - ebenso ist Ihr Hund bei der Stadt versteuert. 
Die Haftpflichtversicherung Ihres Tieres muss im Schadensfall für alle durch Ihr Tier entstandenen Schäden aufkommen. Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließen wir vertraglich aus.
Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Hundes auf dritte Personen nach § 833 BGB. Der Tiersitter kann für  Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesitters ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es wird weiterhin keine Haftung für die eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen übernommen.                                       

Speziell im Home-Tiersitting gelten noch die folgenden Haftungsausschlüsse/Bedingungen:                                                                                             

Die Firma haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. GassiService- Viersen haftet auch nicht für verendete Pflanzen, Tiere, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von GassiService- Viersen zurückzuführen.
GassiService- Viersen und deren Mitarbeiter verpflichten sich die anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude, Pflanzen, Tiere zu achten. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt GassiService- Viersen und deren Mitarbeiter keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat GassiService- Viersen und deren Mitarbeiter auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch an den Auftraggeber weiter zu leiten (sofern Kontaktadresse hinterlegt wurde).
Bei Gefahr für Hab und Gut ist GassiService- Viersen und deren Mitarbeiter berechtigt die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.
Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder/und unzugänglich sein. (z.B. in einem verschlossenen Raum). Zur Absicherung des Besitzers/Auftraggebers, und für GassiService- Viersen und deren Mitarbeitern vor Schadensersatzleistungen die sonst evtl. nicht widerlegt werden können, da bedingungsgemäß keine weiteren Personen als die vom Auftraggeber benannten Zugang haben oder erhalten.
Personen die während der Abwesenheit zusätzlich Zugang zu der Wohnung/Haus/Unternehmen haben, sind namentlich und schriftlich bekannt zugeben.
Alle bilateralen Vereinbarungen (auch schriftlich) zwischen dem ausführenden Mitarbeiter und dem Auftraggeber sind nichtig. Sie führen im Zweifel zu Haftungs- und Versicherungsverlust. Vereinbarungen finden nur über den Geschäftsinhaber Gültigkeit, außer dem Mitarbeiter liegt eine Vollmacht vor.
Alle für GassiService- Viersen bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich an die Geschäftsadresse von GassiService- Viersen zu richten. Die Übergabe solcher Schreiben, mit Ausnahme der Checkliste und des Abnahmeprotokolls, an Mitarbeiter der Firma ersetzen diese Verpflichtung nicht. Soweit Fristen zu beachten sind, gilt grundsätzlich der Eingang der Schriftstücke bei GassiService- Viersen.   

Unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes sind gemeinsam vom Auftraggeber und GassiService- Viersen der tatsächliche Bestand und eventuell entstandene Schäden im Objekt festzuhalten. Das Abnahmeprotokoll ist diesbezüglich auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Unterschrift schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus, soweit es sich nicht um verdeckte Schäden handelt. Solche sind unverzüglich nach Kenntnisnahme des Auftragsnehmers anzuzeigen, spätestens jedoch 7 Tage nach Vertragsende. Später angezeigte Schäden werden in keinem Fall erstattet. Insoweit ist GassiService- Viersen von jeder Haftung befreit.

 

6) Bezahlung

Alle Entgelte werden sofort nach erbrachter Leistung an GassiService- Viersen in Bar entrichtet.

Einzige Ausnahme stellt das Home-Tiersitting dar, hier gelten die folgenden Regelungen:

Spätestens bei Einsatzbeginn hat der Auftraggeber eine Vorschusszahlung in Höhe von 75% des gesamten Rechnungsbetrages in bar zu entrichten!
Die Erledigung des Auftrages wird von der Vorschusszahlung abhängig gemacht. Die restlichen 25% sind innerhalb 7 Werktage nach Rechnungsdatum an die Kontoverbindung der Firma GassiService- Viersen zu begleichen. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem die Firma GassiService- Viersen über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen seitens des Kunden mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft.                                                                                                                                                                                                                              Zahlungen an Mitarbeiter sind nur gültig, wenn diese Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen haben.
Ist der Kunde mit der Zahlung seiner Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und GassiService- Viersen kann für die noch ausstehenden und darauf folgenden Leistungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Belieferung der Leistung verlangen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Firma GassiService- Viersen ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift und/oder Zahlung, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt wurden.

 

7) Sonstiges

Der Tiersitter verpflichtet sich, das Tier Art- und Verhaltensgerecht zu halten, zu transportieren bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz  zu beachten.

Hält der Tiersitter eine tierärztliche Behandlung für sofort notwendig (lebensbedrohlicher Zustand des Tieres), so willigt der Tierhalter bereits schon jetzt darin ein, dass das Tier im Auftrage des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung kommt. Bei evtl. anderen Verletzungen des Tieres wird eine vorherige telefonische Absprache mit dem Tierhalter/Eigentümer gehalten.
Die hierdurch entstehenden Kosten trägt alleine der Tierhalter/Eigentümer. Nach Absprache kann der zu betreuende Hund an dem vom Tierhalter gewünschten Ort abgeholt und auch dorthin zurück gebracht werden.  (Gassi-Service)
Sofern der/die Hundehalter/in einen Aus-/Freilauf ohne Leine und Maulkorb wünscht, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Eigentümers des Hundes. Es besteht keine Haftung für Verletzungen des Hundes, Verletzungen aus Raufereien mit anderen Tieren, Menschen oder ähnlichem.

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

 

8) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beidseitigen Vertragsverpflichtungen ist Viersen. Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenen Streitigkeiten Viersen als örtlich zuständiges Gericht.


 

 

  Stand 01. April 2007


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                                    Letzte Aktualisierung: 08.12.2011